ICD-11

ICD-11

ICD-11 ist die Abkürzung für die „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat diese internationale Klassifikation aller bekannten Krankheiten und Gesundheitsprobleme herausgegeben. Mit einer weltweit einheitlichen Systematik soll die ICD die statistische Erforschung von Erkrankungswahrscheinlichkeit und Sterberisiko jeder einzelnen Krankheit ermöglichen.

Im Juni 2018 hat die WHO die 11. Revision der ICD vorgestellt, am 01.01.2022 ist sie in Kraft getreten und seitdem grundsätzlich einsetzbar. 

In der ICD-11 werden Zwangsstörungen unter der Codierung 6B20 geführt. Im Gegensatz zur ICD-10 erfolgt in der 11 die folgende Unterteilung:

  • Zwangsstörungen mit guter oder mäßiger Einsicht (6B20.0)
  • Zwangsstörungen mit wenig oder fehlender Einsicht (6B20.1)
  • Unspezifische Zwangsstörungen (Zwangsstörungen nnb) (6B20.Z)

Die Zwangsspektrumsstörungs-Bilder sind:

  • Zwangsstörung
  • Pathologisches Horten
  • Körperdysmorphe Störung
  • Trichotillomanie
  • Dermatillomanie

und als neue Zwangsspektrumsstörungs-Bilder im Unterschied zum DSM‑5:

  • geruchsbezogener Zwang/ olfaktorischer Zwang
  • Hypochondrie
  • Tourette-Syndrom

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